Autor: Hartmut Geißler
nach Hesse, Rheinhessen, S. 285 - 333
und dem handschriftlichen Protokoll der Kreisvisitation Ober-Ingelheim 1835
Hesse (damals auch "Heße" gedruckt) war jahrelang "Direktor des Großherzoglich Hessischen Oberschulraths", Präsident des landwirtschaftlichen Vereins und Mitglied der Mainzer Provinzial- Verwaltungsbehörde für Rheinhessen.
Inhalt:
1. Die Schulen in Rheinhessen und die Situation der Lehrer
2. Schulneubauten und Renovierungen in den Ingelheimer Orten
3. Lehrer, Schülerzahlen und Schularten
4. Lehrerbezahlung
1. Die Schulen in Rheinhessen und die Situation der Lehrer zu Beginn des 19. Jahrhunderts
Die Schulen, ihre Neubautechnik und die Lebensbedingungen der Lehrer beschreibt Hesse im Allgemeinen wie folgt (S. 294, 295 und 303):
"Sowohl die Schulhäuser als die dazu gehörigen Nebengebäude wurden alle von Stein erbaut, die Fundamente tief und stark gemacht, um, wenn bei zunehmender Bevölkerung die einstöckigen Häuser in zweistöckige, und die zweistöckigen in dreistöckige bei der dann nöthigen Ausdehnung der Schulanstalten verwandelt werden müssen, diese Bauten mit dem möglichst geringsten Kostenaufwand ausführen zu können. Sie sind mit solid gewölbten Kellern versehen.
Wo es die Lokalität nur irgend gestattete, suchte man einen Bauplatz von dem Geräusche der Straße etwas entfernt aufzufinden, und zwar von der Art, daß eine Erweiterung des Hauses mittels Anbau für die Folge bedingt wurde.
Die Hauptrücksicht wurde stets dem Schulzimmer [d. h. dem "Klassensaal"; H. G.] gewidmet und zwar in der Weise, daß dasselbe gewöhnlich von drei Seiten Fenster erhielt, daß auf ein Kind sieben Fuß Raum gerechnet, und eine Zimmerhöhe von zwölf Fuß mindestens angenommen wurde.
In einem einstöckigen Schulhause wurde der Schulsaal auf der einen Seite der Hausflur, auf der anderen zwei heitzbare Zimmer mit Küche und gewöhnlich mit Küchenkammer angelegt, und auf der einen Giebelseite des Daches ein Zimmer mit Alkoven eingerichtet.
Die Oeconomiegebäude erhielten einen Stall für zwei bis drei Kühe, den nöthigen Schweinstall, Räume zur Aufbewahrung der Felderzeugnisse nach der Größe des Schulguts berechnet, und zugleich wurden für hundert Kinder wenigstens drei bis vier gehörig abgesonderte Abtritte angelegt.
In zweistöckigen größern Schulhäusern wurde im untern Stock die Wohnung des Lehrers, bestehend aus zwei bis drei heitzbaren Zimmern nebst Küche und Kammer und einer Wohnstube mit Kammer für den Gehülfen, welcher als unverheiratheter junger Anfänger die Elementarklasse zu führen hat, im obern Stock zwei gleichgroße Schulsäle, den ganzen Stock einnehmend, eingerichtet."
[7 x 0,25 m2 = 1,75 m2 Raum pro Schüler; 12 x 0,25 m = 3 m Raumhöhe; H. G.]
Das bedeutet, dass die damaligen Schulen eine Kombination aus einem Unterrichtsraum bzw. zwei -räumen und einer Lehrerwohnung bildeten und dass die Lehrer stets auch eine kleine Landwirtschaft auf dem "Schulgut" betreiben mussten, weil ihre Vergütung zum Leben allein nicht ausreichte (s. u.).
Einen zweiten Lehrer an einer Schule gab es nur in der Form eines "Lehrergehülfen", eines Junglehrers, der nur die Anfangsklasse unterrichten durfte, unverheiratet sein musste und nur eine Kammer bei der Lehrerwohnung zugewiesen bekam.
Die Lehrerausbildung erfolgt durch die beiden Landes-Schullehrerseminare in Friedberg und Bensheim. Geprüft wurde in Mainz durch eine Prüfungskommission.
"Selbst die hoffnungsvollsten Schulmänner wurden mehrere Jahre provisorisch angestellt, um hierdurch die Gewißheit für ihre Tüchtigkeit im Amte so weit als möglich zu erlangen".
"Aeltere Schulmänner, welche nur einigen guten Willen für ihre Vervollkommnung ihrer früheren, ohne ihre Schuld mangelhaften Ausbildung zeigten, wurden möglichst unterstützt und gehoben; dagegen andere, bei welchen jede Hoffnung dieser Art verschwunden war, so weit es die Umstände gestatten, vom Amte mit Bewilligung von Pensionen entfernt." (Hesse S. 300)
Hesse erwähnt auch eine "Lesegesellschaft", die 1824 in Mainz (wahrscheinlich durch ihn selbst) gegründet wurde, mit 5.000 Bänden, die allen Lehrern zu ihrer Fortbildung zur Verfügung stand. Die Schulen wurden regelmäßig besucht und auf die Qualität des Unterrichts hin kontrolliert:
"Kein Lehrer konnte auch nur geringe Zeit einen schlechten Zustand seiner Schule geheim halten. Bei den Schulprüfungen waren Förderung wahrer christlicher Bildung und stufenweise, selbstthätige Geistes- und Gemüthsentwickelung die Hauptzwecke, auf welche die Lehrer stets hingewiesen wurden." (S. 301)
"Das Einkommen fast aller Lehrer war bei der Vereinigung Rheinhessens mit dem Großherzogthum Hessen äußerst gering. ... Dabei mußten die Lehrer das Schulgeld, Glockenbrod und andere unangenehme Naturaleinnahmen selbst erheben, wodurch sie in beständige widerwärtige Berührung mit den Gemeindegliedern sich versetzt sahen. Die Naturaleinnahmen wurden durch eine allgemeine Verfügung in einer für die Lehrer vortheilhaften Weise in Geld verwandelt, und deren Erhebung und Bezahlung in monatliche Raten an den Lehrer verordnet. ... Hatten Lehrer die Glöcknerei zu versehen, so versuchte man, wo es nur geschehen konnte, diese Beschäftigung ohne Schmälerung des Diensteinkommens vom Schuldienste zu trennen. ..." (S. 303) Zum Einkommen der Ingelheimer Lehrer s.u.!
Die didaktisch-methodischen Bemühungen um einen besseren Unterricht stellt Hesse auf den Seiten 305 bis 308 vor.
2. Schulneubauten und Renovierungen in den Ingelheimer Orten
Für die heutigen Ingelheimer Orte gibt Hesse folgende Schulhaus-Neubauten bzw. Reparaturen bis zum Jahre 1835 an (S. 288, 289):
- Niederingelheim: zwei zweistöckige Bauten, 4 Säle
- Oberingelheim: zwei einstöckige Bauten, 2 Säle (aber s. u.)
- Freiweinheim: ein einstöckige Bau, 1 Saal
- Großwinternheim: ein zweistöckiger Bau, 1 Saal
Durch die Einführung von "Gemeindeschulen", die konfessionsübergreifend ("simultan") waren, ergaben sich Schließungen zu kleiner Konfessionsschulen; dies betraf in den heutigen vier Ingelheimer Orten allerdings nur eine Schule, nämlich die Schule in Frei-Weinheim (Hesse S. 319).
Andererseits wurden neue Schulen gebaut, und hier führt Hesse für Nieder-Ingelheim zwei neue Schulen an, eine zweite katholische und eine zweite evangelische, wahrscheinlich wegen des besonders starken Bevölkerungswachstum in Nieder-Ingelheim. Für Ober-Ingelheim vermerkt er eine zweite evangelische ("neu", S. 319). Das bedeutet wohl, dass die zweite Schule in Ober-Ingelheim bei der Kostenaufstellung nicht gänzlich neu errichtet, sondern nur renoviert wurde.
Das handschriftliche Protokoll der Kreisvisitation von 1835 in Ober-Ingelheim (Stadtarchiv XI/2 1835-1861 Rep. II) hingegen vermerkt zur Situation der Schulen in Ober-Ingelheim:
"Schulgebäude: 2 evangelische, nur 1 katholisches Schulhaus, wovon 2 neu und sind in gutem Stande, das eine drittes (evangelische) Schulhaus aber bedarf der Vorwandungen (?) im Erdgeschoß, in welchem sich auch der Schulsal befindet."
Daraus ist zu entnehmen, dass ein evangelisches und ein katholisches Schulhaus neu gebaut wurden. Welche Angabe stimmt? Das damalige katholische Schulhaus ist heute ein Bestandteil des Weingutes Dautermann im Unteren Schenkgarten Nr. 6.
3. Lehrer, Schülerzahlen und Schularten
Zu den Lehrern und Schülerzahlen gibt das Protokoll der Kreisvisitation von 1835 an:
"Schullehrer drey - wovon zwey evangelische Namens Johann Müller, seit 1824 hier, 34 Jahr alt, und Peter Wenzel 23 Jahren alt Schulgehilfe, welche beide zusammen 326 Kinder unterrichten, letzterer ist seit 1832 angestellt, ein katholischer Namens Franz Kamb 33 Jahren alt ist seit 1826 angestellt und unterrichtet 93 Kinder."
Hesse nennt ähnliche Schülerzahlen in Ober-Ingelheim (S. 328) bei den Überlegungen, wo die Unterrichtssituation durch Simultanschulen, d.h. durch gleichmäßigere Verteilung der Schüler auf die Schulen, verbessert werden könnte:
"In Oberingelheim werden 329 Kinder in zwei evangelischen und 102 in einer katholischen Schule unterrichtet. Hier ist die Errichtung einer dritten evangelischen Schule nothwendig. Noch zweckmäßiger würde die Einführung einer Gemeindeschule mit vier selbständigen Abtheilungen für den Unterricht der Kinder seyn."
Der Unterricht für die 93 (oder 102) katholischen Kinder muss in einem einzigen Raum des einstöckigen Baues stattgefunden haben, aber doch wahrscheinlich in Gruppen nacheinander. Und der Unterricht für die 326 (oder 329) evangelischen (zusätzlich noch für die jüdischen; s.u.) Kinder hat sich auf die zwei vorhandenen Gebäude, ein neues und ein altes, verteilt, von denen eines doppelstöckig gewesen sein muss, so dass hier der Lehrer und sein Gehilfe parallel in zwei Räumen übereinander unterrichten konnten, also auf drei Räume.
In Jugenheim, das ebenso wie Ockenheim bis zur Landkreisreform 1835 damals noch zum "Kanton Oberingelheim" gehörte, haben in diesem Stichjahr 182 Kinder eine Schule mit einem Schulsaal besucht, in Ockenheim sogar 190 Kinder (Hesse S. 327/8).
Im Durchschnitt lag die Schülerzahl pro Lehrer und Schule bei 93 (Hesse S. 324)! Er meint dazu:
"Nach hinreichend bewährten Erfahrungen gewinnt eine Schule von 80 Kindern bei dem Unterrichte mehr, als wenn die Schule nur 30 bis 40 zählt. Ist eine Schule über 130 bis 140 Kinder stark, so ist es zweckmäßig, sie in zwei selbstständige Schulen nach dem Alter der Kinder zu teilen." (Hesse S. 309).
Das kann aber nicht heißen, dass er einen gleichzeitigen Unterricht aller 80 Schüler (oder mehr) in einem Raum meinte, da die damaligen Schulsäle eher kleiner waren als die heutigen mit ihren 60 - 70 m2. Die Kinder müssen in mehrere Altersgruppen eingeteilt gewesen sein, die zu verschiedenen Zeiten Unterricht hatten.
Wenn man zum Beispiel einen Raumbedarf pro Schüler von 1,75 m2 (s. o.) bei 40 Schülern errechnet, also für die Hälfte seiner für sinnvoll gehaltenen Schülerzahl pro Schule, so kommt man auf 70 m2, also etwa auf die Größe eines Raumes.
Ferner vermerkt das Protokoll, dass die jüdischen Schüler Ober-Ingelheims die evangelische Schule besuchen, aber einen eigenen privaten Religionslehrer haben (Anselm Ganzfeld).
Das Schulwesen war damals noch den Kirchen unterstellt, weswegen das Visitationsprotokoll sie auch im Kapitel "Kirchen- und Schulangelegenheiten" behandelt. Wie es Kirchenvorstände gab, existierten auch Schulvorstände aus Bürgern der Gemeinden. Die konkrete Kontrolle der Ortsschulen sollte seit 1824 durch den Geistlichen und den Bürgermeister des Ortes durchgeführt werden. Im Jahre 1827 erschien im Regierungsblatt die erste "landesherrliche allgemeine Schulordnung", die 1828 in Kraft trat.
Um die Schülerzahlen der verschiedenen Konfessionen auszugleichen und durch eine bessere Verteilung der Kinder auf die Schulen auch die Kosten für die Gemeinden zu senken, setzte sich Hesse stark für simultane "Gemeindeschulen" ein. Dass er in dieser Frage sehr ausführlich argumentiert, deutet mit Sicherheit darauf hin, dass diese Richtung der Schulpolitik umstritten war. Hesse weist darauf hin, dass bei den Gemeinden das Bewusstsein gestärkt wurde, dass nur ordentlich bezahlte Lehrer auch guten Unterricht geben können. Manche Gemeinden hätten auch daraufhin das Lehrereinkommen erhöht. Er fügt hinzu (S. 304):
"Durch die anständigen heitern Schulwohnungen in den neuen Häusern wurde auch das Leben der Lehrer verbessert. Bei der eingetretenen Erhöhung der Gehalte konnte nun auch dahin gewirkt werden, daß Lehrer ungeeignete Nebenbeschäftigungen, in welchen sie früher ihr Haupteinkommen suchen mußten, aufgaben."
Einstufung der Schulen nach "gut", "mittelmäßig" und "schlecht" (Stand 1819):
Als "gut" wurde eine Schule eingestuft, wenn ihre Schüler bis zum 13. Lebensjahr fließend lesen und die vier Grundrechenarten sowie den Dreisatz ("Regel-de-Tri") anwenden konnten, wenn sie imstande waren, leichte Sätze ziemlich fehlerfrei und leserlich zu schreiben, eine Kirchenmelodie rein zu singen, die Hauptlehren des Christentums nach den verschiedenen Katechismen zu kennen und einige Aussprüche der Heiligen Schrift auf Lebensverhältnisse anzuwenden.
Schulen, die Schüler mit weniger Fähigkeiten entließen, die aber doch notdürftig lesen, schreiben und rechnen konnten, erhielten die Bezeichnung "mittelmäßig".
"Schlecht" waren Schulen, deren Abgänger weder lesen, noch schreiben konnten und "in welchen die christliche Religionsbildung nur in dem stupiden Auswendiglernen einiger Sätze des Christentums bestand".
Diese Anforderungen sind in den folgenden Jahren angehoben worden (Hesse S. 314ff.)
Von den Schülern des Kantons Ingelheim wurden 1834
- als "gut" eingestuft: 2538
- als "mittelmäßig": 380
- als "schlecht": 300
Wie die Schulen des heutigen Stadtbereichs Ingelheim im Einzelnen dabei abgeschlossen haben, darüber gibt Hesse aus verständlichen Gründen keinen Aufschluss.
4. Lehrerbezahlung
Zur Situation der Lehrer im 19. Jahrhundert passt das bekannte halb spöttische, halb mitleidige Volkslied vom "armen Dorfschulmeisterlein" eines unbekannten Autors, das in vielen Varianten überliefert ist; hier aus: www.volksliederarchiv.de/text766.html (14.01.08).
In einem Dorf im Schwabenland,
da lebt, uns allen wohlbekannt, wohlbekannt,
da wohnt in einem Häuslein klein
das arme Dorfschulmeisterlein,
da wohnt in einem Häuslein klein
das arme Dorfschulmeisterlein.
Des Sonntags ist er Organist,
des Montags fährt er seinen Mist,
des Dienstags hütet er die Schwein,
das arme Dorfschulmeisterlein...
Des Mittwochs fährt er in die Stadt
und kauft, was er zu kaufen hat,
´nen halben Hering kauft er ein,
das arme Dorfschulmeisterlein...
Des Donnerstags geht er in die Schul
und legt die Buben übern Stuhl.
Er haut solange bis sie schrein,
das arme Dorfschulmeisterlein...
Und wenn im Dorfe Hochzeit ist,
dann könnt ihr sehen, wie er frisst.
Was er nicht frisst, das steckt er ein,
das arme Dorfschulmeisterlein...
Und wird im Dorf ein Kind getauft,
dann könnt ihr sehen, wie er sauft.
Elf Halbe schüttet er sich ein,
das arme Dorfschulmeisterlein...
Und wird im Dorf ein Schwein geschlacht´,
dann könnt ihr sehen, wie er lacht.
Die größte Wurst ist ihm zu klein,
dem armen Dorfschulmeisterlein.::
Und wenn´s im Dorfe einmal brennt,
dann könnt ihr sehen, wie er rennt.
Die nächste Ecke rennt er ein,
das arme Dorfschulmeisterlein...
Ging es den Lehrern in Ingelheim besser? Kaum!
Hesse gibt die Höhe der Lehrergehälter in Rheinhessen nur kantonsweise wieder, weil er eine Aufschlüsselung nach einzelnen Gemeinden für zu heikel hielt (s. seine Anmerkung S. 324). Darin nimmt der Kanton Oberingelheim einen unteren Mittelplatz ein, mit 9254 fl. (Gulden) weit unter Mainz mit 18230 fl.

Als Durchschnittswert pro Schule nennt Hesse 314 Gulden (nach Abzug der Heizungskosten, die die Lehrer offenbar selbst tragen mussten).
Gs, erstmals: 15.01.08; Stand: 23.10.11