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Sanktionen für Juden, die verbotenerweise "Schacherhandel" betreiben (1829)

 

Autor: Hartmut Geißler


Im Ingelheimer Archiv ist ein Rundschreiben des Provinzgouverneurs für Rheinhessen, des Freiherrn von Lichtenberg, erhalten, das den Bürgermeistern vorschreibt, welche Sanktionen sie gegen Juden verhängen sollen, die verbotenerweise "Schacherhandel" betrieben, das heißt als reisende Händler unterwegs waren, als Hausierer, obwohl sie bei ihrer Aufnahme im Staat Hessen bzw. im betr. Orte erklärt hatten, dies nicht zu tun.

Diese sollen genauso bestraft werden wie allgemein Personen, die ein Gewerbe ohne "Patent", d.h. ohne Gewerbeschein, betrieben, und ihnen sollte das Gewerbepatent entzogen werden.

Juden sollten also ein "normales" Gewerbe aus den Bereichen Handwerk, Kunst, Ackerbau, Landwirtschaft betreiben und sich so in die allgemeine Erwerbsbevölkerung integrieren.


Rundschreiben an den Bürgermeister von Frei-Weinheim:

 

 

Gs, erstmals: 31.08.11; Stand: 19.12.20