Sie sind hier:   Nationalsozialismus und 2. Weltkrieg > Fremd- und Zwangsarbeiter

Fremdarbeiter und Zwangsarbeiter in Ingelheim


Autor: Hartmut Geißler
nach: Martina Ruppert-Kelly 2011, in: Meyer/Klausing, S. 343-380,
Anno Vey, Kriegsjahre, 2006, S. 311-330
und ausführlich bei Michael Kißener 2015


1. Zur Quellenlage

Frau Ruppert-Kelly überschreibt ihren Beitrag im Sammelband von Meyer/Klausing "Der Einsatz von ausländischen Zwangsarbeitern - Eine Spurensuche" und deutet somit schon im Titel an, dass die Quellenlage dieses Themas leider nur noch die Suche nach den geringen Spuren zulässt: "Weder im Stadtarchiv Ingelheim noch im Landesarchiv Speyer sind größere Aktenbestände vorhanden, nur einzelne Splitterüberlieferungen", die sie für ihren Aufsatz auswertet. "Auch Anfragen bei einzelnen Betrieben verliefen meist negativ." (S. 344, Anm. 10)

Demgegenüber konnte der frühere Oberbürgermeister Anno Vey auf der Basis seines Vertrauensverhältnisses zu vielen Ingelheimern auch mündliche Berichte von (anonym bleibend wollenden) Zeitzeugen auswerten - einerseits in quellenkritischer Hinsicht problematisch, weil nicht nachprüfbar, andererseits aber unersetzlich. Er reflektiert dieses Problem in seiner Einleitung (S. 11): "Wenn mir auch die Probleme der "oral history" durchaus bewusst sind, so gehe ich doch davon aus, dass die Berichte meiner zahlreichen gewissenhaften und glaubwürdigen Informanten - insbesondere wenn sie mit anderen (unabhängig voneinander) übereinstimmen - dem tatsächlichen Sachverhalt weitestgehend entsprechen. Jedenfalls erscheinen mir diese mündlichen Quellen für die Rekonstruktion der Ingelheimer Geschichte jener Zeit unverzichtbar."

Für seine Untersuchung über "Boehringer Ingelheim im Nationalsozialismus" konnte Professor Kißener dann doch weitere wichtige Quellen ausfindig machen, die die Lage der ausländischen Arbeiter bei Boehringer in vielen Einzelschicksalen belegen. Als besonders ergiebig erwies sich ...

ein zentraler Fund, der in dem Ministère des Affaires Étrangeres français, Archives diplomatiques La Courneuve gemacht wurde: Die Unterlagen eines umfänglichen Militärstrafprozesses, der 1948/49 gegen die Firma (Boehringer) vor dem französischen Militärgericht in Mainz und Koblenz geführt wurde und Freiheitsstrafen gegen sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens verhängte.
Die Unterlagen enthalten neben einschlägigen französischen Untersuchungen vor Ort alleine mehr als 100 polizeiliche Vernehmungen ehemaliger Boehringer Ingelheim-Zwangsarbeiter aus Frankreich und Belgien, den Niederlanden und Jugoslawien sowie mehrere Dutzend Aussagen von Beschuldigten und relevanten Personen außerhalb und innerhalb der Firma, die sich in irgendeinem Kontakt mit den Zwangsarbeitern befunden hatten. Wegen ihrer zeitlichen Nähe und den unabhängig voneinander zumeist am Heimatort der bereits zurückgekehrten Arbeiter vorgenommenen Zeugeneinvernahmen besitzen diese Unterlagen einen hohen Quellenwert.

 

2. Zur Terminologie und Chronologie

In der Einleitung zu seinem Kapitel "Zwangsarbeit" (S. 141) gibt Kißener einen Überblick über sehr verschiedenartigen Personengruppen, die im Krieg als Ersatzarbeitskräfte eingesetzt waren:

Die heute gebräuchliche Bezeichnung "Zwangsarbeit" umfasst eine Vielzahl von völlig unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen, in denen sich Millionen von ausländischen Arbeiterinnen und Arbeitern in den Jahren von 1939 bis 1945 befunden haben.

Um den schon bald nach Beginn des Krieges spürbaren Arbeitskräftemangel zu beheben, wurden im besetzten Ausland umgehend Arbeitskräfte für eine freiwillige, bezahlte Beschäftigung in Deutschland angeworben und kriegsgefangene Soldaten in Übereinstimmung mit den Regelungen der Genfer Konvention zum Arbeitseinsatz verpflichtet.

Je mehr sich die Kriegslage für Deutschland und die Versorgungslage in den besetzten Ländern zuspitzte, desto unfreiwilliger wurden die Anwerbungen, bis sie schließlich in den berüchtigten Programmen des Beauftragten für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel 1942/43 in einer regelrechten Jagd auf arbeitsfähige Menschen in den von Deutschland besetzten Gebieten mündeten, die man nicht anders denn als Zwangsverschleppung zum Teil sogar erst 13 oder 14 Jahre alter Kinder und Jugendlicher bezeichnen kann.

Mochten die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für die ersten freiwillig nach Deutschland gekommenen Arbeiter noch halbwegs angemessen gewesen sein, so differenzierte die nationalsozialistische Führung das Heer der ausländischen Arbeitskräfte doch bald schon nach rassenideologischen Gesichtspunkten, die vor allem die osteuropäischen Arbeiterinnen und Arbeiter zu regelrechten Arbeitssklaven erniedrigten. Am Ende wurde der massenhafte Tod dieser Menschen zugunsten einer Aufrechterhaltung der deutschen Rüstung und Versorgungswirtschaft, die ohne ihre Arbeitsleistung zusammengebrochen wäre, ebenso kühl in Kauf genommen wie eine stetig schlechter werdende Versorgung und Entlohnung der mittlerweile auch längst nicht mehr freiwilligen ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter aus West-, Ostmittel- und Südeuropa.

Bei den schließlich auch in den Arbeitseinsatz überführten Insassen der Konzentrationslager (Anm. 2) und den russischen Kriegsgefangenen wurde die „Vernichtung durch Arbeit“ geradezu zum Programm. (S. 141 f.)

Anmerkung (2), dass "nach derzeitigem Kenntnisstand" bei Boehringer Ingelheim keine KZ-Insassen beschäftigt worden seien, nur Strafgefangene aus Mainzer Gefängnissen hätten gegen Ende des Krieges für kurze Zeit im Ingelheimer Werk gearbeitet.


3. "Ingelheimer Zwangsarbeiter in Zahlen" (Ruppert-Kelly, S. 345ff.)

Die Eintragungen in den Ingelheimer Meldebüchern aus den Jahren 1940-1945 erlauben einen zahlenmäßigen Überblick ...

- über die Anzahl ausländischer Arbeitskräfte,
- über ihre Herkunftsländer,
- über ihr Alter und
- über ihre berufliche Qualifikation.

Insgesamt wurden darin 1.228 Personen erfasst, 700 Männer und 528 Frauen.

An der Spitze der Herkunftsländer stand Polen, es folgten Kroatien, Russland, Italien, Belgien und die Niederlande.

Den zeitlichen Höhepunkt bildete das Jahr 1944 mit 390 Anmeldungen.

Wo sie im einzelnen eingesetzt waren, verzeichnet das Anmeldebuch nicht, es gab aber Gemeinschaftsunterkünfte von Industriebetrieben (so bei Boehringer, Maehler & Kaege), aber auch im Gasthaus "Burg Horneck", in der Binger Straße, in der Heidesheimer Straße, in der Griesmühle, bei der Selztalbahn und in der Ober-Ingelheimer Turnhalle sowie auf dem Hofgut Schloss Westerhaus. Eingesetzt waren sie sowohl in Industriebetrieben, als auch in der Landwirtschaft und bei Handwerkern und anderen Geschäftsleuten.

Die meisten Personen waren zwischen 19 und 25 Jahre alt, sogar Jugendliche wurden in der Landwirtschaft beschäftigt.

Ihre berufliche Qualifikation ging selten über "Arbeiter/Arbeiterin",  "Hilfsarbeiter/ Hilfsarbeiterin" oder "Landarbeiter/ Landarbeiterin" hinaus. Und wenn, dann waren es Berufe aus dem Bereich Metallverarbeitung.


4. Das Leben der Fremdarbeiter/Zwangsarbeiter in Ingelheim

Für die Betreuung der Fremdarbeiter war überall im Reich die Deutsche Arbeitsfront (DAF) verantwortlich, die mit den Wirtschaftsämtern (zuständig für Bekleidung und Ernährung), den Gewerbeämtern (zuständig für die Unterbringung) und den Sicherheitsbehörden zusammenarbeitete. Eine individuelle Einstellung oder Beschäftigung war verboten. Vermittelt werden durften sie nur durch die Arbeitsämter.

Von den "Arbeitskarten", die sie als Ausweispapiere erhielten, haben sich dreizehn im Ingelheimer Stadtarchiv erhalten. Auf ihnen war vermerkt

- Familienname
- Vorname
- Geburtsname bei Frauen
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Geschlecht
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit (ggf. auch "ungeklärt" - "Ostgebiete")
- Heimatort und Kreis
- Wohnhaft (ggf.)
- Beschäftigt als (Tätigkeit, z. B. "Chemiehilfswerkerin")
- Arbeitsbuch Nr.
- Arbeitsstelle (z. B. C. H. Boehringer)
- Im Inland seit ...
- Ausgestellt am ...
- Unterschrift, z. B. Arbeitsamt Mainz

Auf der Rückseite waren Fingerabdrücke (!) des linken und rechten Zeigefingers, Unterschrift des/der Beschäftigten und ein Foto.

Die meisten der Fremdarbeiter waren noch ledig, wobei nach Ruppert-Kelly mindestens zwei junge Mädchen während ihrer Beschäftigung bei Boehringer geheiratet haben. Eventuelle (auch nicht eheliche) Kinder sollten in Lagern zur Welt gebracht werden, die von den Landesarbeitsämtern eingerichtet worden waren. So wurden in einer "Entbindungsstation für Ostarbeiterinnen" in der Alzeyer Landes-Heil- und Pflegeanstalt nachweislich acht Geburten von Fremdarbeiterinnen aus Ingelheim verzeichnet.

Dies geschah auf dem Hintergrund sehr strenger Repressionsmaßnahmen der Nationalsozialisten gegenüber Kriegsgefangenen oder Fremdarbeitern, wobei noch ein Unterschied zwischen Westeuropäern und "Ostarbeitern" gemacht wurde, die als rassisch "minderwertig" eingestuft wurden und denen daher Geschlechtsverkehr mit Deutschen besonders streng verboten war. Zuwiderhandlungen wurden mit Konzentrationslager oder Hinrichtung durch Erhängen (der Ausländer!) vor großem deutschen Publikum geahndet.

Deutsche Frauen, die von einem Fremdarbeiter schwanger wurden, versuchten sich damit herauszureden, dass das Kind von einem inzwischen gefallenen deutschen Mann stammte. Sie wurden nur verwarnt, sofern sie nicht in flagranti erwischt wurden; dann drohte auch ihnen eine Zuchthausstrafe. (Vey, S. 325/6; weitere ausführliche Berichte auf S. 311-330)


5. Fremdarbeiter/Zwangsarbeiter bei Boehringer

Während von anderen Ingelheim Industriebetrieben so gut wie kein archivalisches Material zur Zwangsarbeiterbeschäftigung mehr erhalten zu sein scheint, gibt es zu Boehringer doch viel mehr, als man lange Zeit dachte. Die ausführlichen Darlegungen von Kißeners Forschungsergebnissen können an dieser Stelle jedoch nicht im einzelnen nachgezeichnet werden, sodass nochmals auf die Lektüre seines Buches verwiesen wird (S. 141-169).

Kißener unterscheidet drei Phasen, 1939 - 1942, 1942-1943 und 1943-1945, in denen sich die Rahmenbedingungen des Lebens und Produzierend in Deutschland immer mehr verschlechterten und mit ihnen auch die Situation der im Werk beschäftigten Zwangsarbeiter. Generell sei "festzuhalten, das C.H. Boehringer Sohn so wie alle anderen Betriebe im engeren oder weiteren Umfeld von Ingelheim von einer Nazifizierung des Arbeitsalltags erfasst wurde."

a) Phase I (ab 1939):

Sofort nach Kriegsbeginn litt das Unternehmen unter einem starken Arbeitskräftemangel, da viele Männer zum Militär eingezogen wurden. Die Unternehmensleitung begann deshalb sofort mit Werbeaktionen und Bemühungen, Kriegsgefangene zugewiesen zu bekommen. Die ersten polnischen Kriegsgefangenen wurden jedoch in der Landwirtschaft eingesetzt, Boehringer bekam erst im Frühsommer 1940 Kriegsgefangene aus Belgien und Frankreich zugewiesen. Ihre Arbeitsbedingen waren noch relativ gut: Ihre Baracken entsprachen dem Standard des Reichsarbeitsdienstes, ihre Arbeitszeiten waren dieselben wie die der deutschen Arbeiter, ihr Arbeitslohn (0,33 RM/Stunde) musste allerdings auf ein Konto der Wehrmacht überwiesen werden. Im Oktober kamen die ersten angeworbenen Fremd-Arbeitskräfte hinzu, Italiener, Polen, Kroaten.

Manche Belgier fanden die Arbeit bei BoehrinGer so attraktiv, dass sie Familienangehörige nachkommen ließen. Die wenigen Zeugenaussagen im Militärstrafprozess 1948/49 (siehe oben) für diese Phase (1940/42) waren alle positiv. Sie arbeiteten mit deutschen Kollegen zusammen, konnten sich in Ingelheim frei bewegen, sie aßen im selben Raum das gleiche Essen, konnten an Wochenenden bei Bauern arbeiten, in Ingelheim einkaufen. Arbeitskleidung bekamen sie von Boehringer und sie wurden auch ärztlich gut versorgt.

Um die Flucht von Kriegsgefangenen zu verhindern, mussten diese allerdings bewacht werden, und dieser Wachdienst unterstand der Geheimen Staatspolizei (GESTAPO), die dadurch auf dem Firmengelände vertreten war. Boehringer musste sich also, um dringend benötigte Arbeiter zugewiesen zu bekommen, auf die Bedingungen des NS-Staates einlassen.

b) Phase II (ab 1942):

Nach dem Überfall auf die Sowjetunion im Sommer 1942 verschlechterte sich die Arbeitskräftelage noch mehr, Boehringer erwartete weitere Kriegsgefangene und ließ auf dem Werksgelände, wo es besser zu bewachen war, ein neues Barackenlager bauen, das "Waldlager" (auch "Gemeinschaftslager Boehringer" oder "Lager Boehringer"). Dazu wurde auch neues Personal von auswärts zur Leitung des Lagers angestellt (auch ein russischer Dolmetscher), das Erfahrungen aus ähnlichen Tätigkeiten mitbrachte. Dennoch, so Kißener, "dürfte die Situation 1942 noch relativ erträglich gewesen sein." (S. 157)

c) Phase III (ab 1943):

Nunmehr verdoppelten sich die Zahlen der Zwangsarbeiter, und es überwogen nun schlecht ernährte russische Kriegsgefangene. Hinzu kamen Jugendliche, oft nur 13-14 Jahre alt, auf die in den besetzten Gebieten Osteuropas regelrecht Jagd gemacht worden sein. Die deutschen Unternehmen, die alle unter starkem Arbeitskräftemangel litten, versuchten, sich gegenseitig die Arbeiter abzujagen. Die Ernährungslage wurde schlechter, Diebstähle häuften sich.

Immer deutlicher wurde auch bei den Arbeitsbedingungen unter Westarbeitern und Ostarbeitern unterschieden, die vom Naziregime als minderwertig betrachtet wurden. Die Barackenplätze waren stark überbelegt, die Ernährung wurde schlechter.

Die durchaus vorhandenen Versuche der Unternehmensleitung, alle Arbeiter bei Boehringer menschenwürdig zu behandeln, liefen oft durch die massiver werdenden Eingriffe des totalitären NS-Staates ins Leere.

Wer krank wurde, wurde zwar bei Boehringer medizinisch gut versorgt; wer aber eine ansteckende Krankheit hatte, wurde verschleppt, und von einigen dieser Personen weiß man, dass sie in Hadamar, wo die "Euthanasie" für Behinderte praktiziert wurde, ermordet wurden.


Im schon wiederholt erwähnten Strafprozess gegen Albert Boehringer Jr., Julius Liebrecht und einige Firmenangehörige vor französischen Militärgerichten in Mainz und Koblenz 1948/49 (Kißener 2015, S. 186 ff.) gelang es der Familie Boehringer, ihre Bemühungen, die angeworbenen oder zugewiesenen Fremd- oder Zwangsarbeiter in Ingelheim menschenwürdig zu behandeln, durch viele Zeugenaussagen von ausländischen Zwangsarbeitern so glaubhaft zu machen, dass die französische Besatzungsmacht auf eine Bestrafung der Familienangehörigen verzichtete. Die Familie Boehringer wurde dabei völlig entlastet, während einige Mitarbeiter zu Haftstrafen unter einem Jahr verurteilt wurden. Auch eine Demontage des Werkes, die als Raparationsforderung ebenfalls drohte, konnte verhindert werden.

Demgegenüber hat sich Dr. Bopps Chemische Fabrik Frei-Weinheim (die "Bleiweiß") von den Demontagen nicht wieder erholt.

Zurück zum Seitenanfang

Gs, erstmals: 14.12.11; Stand: 06.12.20