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Auswanderungswillige müssen vorher ihren Militärdienst ableisten oder einen Ersatzmann stellen

 

Autor: Hartmut Geißler

Mit Datum vom 12. Mai 1832 machte das hessische Kriegsministerium die Landräte in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen sowie die Bürgermeister in Rheinhessen darauf aufmerksam, dass nach dem Auswanderungsgesetz von 1832 alle Auswanderungswilligen vorher ihren sechsjährigen (!) Kriegsdienst abgeleistet haben bzw. einen Ersatzmann stellen müssten. Deshalb solle denjenigen Familien, die mit wehrpflichtigen Söhnen auswandern wollten, mitgeteilt werden, dass diesbezügliche "zwecklose" (eigentlich erfolglose) Bittgesuche an das Kriegsministeriums zu unterlassen seien.

Am 24. April 1852 schickte die Provinzialregierung Mainz noch einmal ein Rundschreiben des Innenministeriums an die zuständigen Bürgermeister mit der dringenden Aufforderung, das unerlaubte Auswandern von Soldaten oder Wehrpflichtigen durch strenge Kontrollen zu verhindern. Es ist ebenso wie das vorherige im Archiv von Frei-Weinheim erhalten geblieben (heute im Stadtarchiv).

 

Gs, erstmals: 03.01.20; Stand: 16.04.21