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1375 Gewinnung der Kurpfalzstimme für Wenzel durch die Verpfändungen

 

Autor: Hartmut Geißler, 01.04.23
 

Regesten der Reichstagsakten vom Februar 1375 zu den diesbezüglichen Verträgen Nr. 16 bis Nr. 23, darunter auch die Verpfändungsbestimmungen, die für Ingelheim galten

 

16. K. Karl IV gibt Pfalzgraf Ruprecht I dem älteren 50000 Gulden, die er dessen bisherige Reichspfandschaften schlägt. 1375 Febr. 12 Prag.

17. K. Karl IV verleiht den Pfalzgrafen Ruprecht I und III Oppenheim, Gauodernheim, Schwabsburg, Nierstein, Ober- und Niederingelheim, Großwinternheim nebst andern zugehörigen Dörfern und die Stadt Kaiserslautern auf der Genannten Lebenszeit, und gebietet den Verliehenen die Huldigung. 1375 Febr. 12 Prag.

18. K. Karl IV gelobt, den Pfalzgrafen Ruprecht I und III die ihnen auf ihre Lebenszeit verliehenen und im Augenblicke noch an die Stadt Mainz verpfändeten Ortschaften bis nächsten 23. April oder vierzehn Tage darnach mit 71000 guter kleiner Gulden Florenzer Gewichts einlösen zu wollen, eher soll Wenzel sich nicht wählen lassen und Ruprecht I nicht verbunden sein ihm seine Stimme zu geben. 1375 Febr. 12 Prag.

19. K. Karl IV bestätigt dem Pfalzgrafen Ruprecht I dem älteren und seinen Nachkommen das gemeine Reichsvikariat diesseits der Alpen, wenn das Reichsoberhaupt nach Italien zieht. 1375 Febr. 12 Prag.

20. Pfalzgraf Ruprecht I der ältere gelobt dem K. Karl IV und dem K. Wenzel, im Anschluß an das Beispiel von Trier Mainz Köln und Sachsen, dem Sohne bei der Wahl eines Römischen Königs nach Tod oder Abdankung des Vaters seine Stimme zu geben. 1375 Febr. 22 Amberg.

21. Pf. Ruprecht II der jüngere und Ruprecht III der jüngste geloben dem K. Karl IV und K. Wenzeln, daß, falls der Kaiser stürbe ehe sein Sohn zum Römischen König gewählt wäre, derjenige von ihnen, der dann Kurfürst wäre, dem letzteren seine Stimme geben werde. 1375 Febr. 22 Amberg.

22. Die drei Ruprechte von der Pfalz geloben, falls Einer von ihnen Römischer König würde, alle zwischen ihnen einerseits und Karl IV nebst seinem Sohne Wenzel andrerseits gemachten Bündnisse und Vereinigungen zu halten. 1375 Febr. 22 Amberg.

23. K. Karl IV verleiht Pf. Ruprecht I dem ältern ein Geleite zwischen Worms und Speier zu einem Königs-Turnos von jedem Zugpferde und verhältnismäßig von anderer Waare. 1376 Mai 31 Bacherach.

 


Gs, erstmals: 01.04.2023; Stand: 01.04.2023