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Ingelheimer Gerichtsschreiber im Spätmittelalter


Autor: Hartmut Geißler
nach Loersch, S. 530 und Saalwächter, Aus der Geschichte ..., S. 16 "35.


"Verzeichniss der Schreiber des Ingelheimer Gerichts. Aus dem grossen Copiar des Ingelheimer Gerichts im Grossherzoglichen Haus- und Staatsarchiv zu Darmstadt.

Das Verzeichniss steht auf der obern Hälfte des die Innenseite des vordem Deckels bekleidenden Pergamentblattes 1). Da die Angabe des siebenten Schreibers fehlt, sind nur zwölf Notizen vorhanden; sie sind jedoch für den Druck, entsprechend der Ordnungsnummer des einzelnen Schreibers, mit 1-6 und 8-13 bezeichnet.
Anscheinend sind die Nr. 1 und 2 von einer Hand geschrieben, dann wiederum Nr. 3 und 4, Nr. 5 und 6 und N. 12 und 13 jedesmal von derselben Hand; die vier übrigen Absätze stammen jeder von einer andern Hand. Uebereinstimmung mit den Schriftzügen der unter 34 abgedruckten Nachrichten ist, abgesehen davon, dass Absatz 10 hier wie dort von derselben Hand geschrieben ist, nicht deutlich wahrzunehmen.

1. Nota primus scriptor regalis iudicii in Ingelnheim fuit Petrus Slich nacione huius ville.
2. Secundus nomine Lampertus.
3. Tercius Sifridus de Ameneburg.
4. Quartus Johannes de Friczlar, quondam subnotariorum civium Franckenfortensium.
5. Quintus Heinricus.
6. Sextus Sifridus Sternberg dictus Gotsman, quondam sub notariorum civium Franckenfortensium, nacione eiusdem eivitatis.
8. Octavus Johannes Faud de Montzingen.
9. Nonus Petrus de Olmena superiori.
10. Decimus Sibelinus Alsentz, quondam copyst civitatis Wormaciensis.
11. Undecimus Stephanus Grunwalt de Dydeßheim, notarius et quondam secretarius &c.2) nobili 3) viri domini Emichonis comitis zu Lyningeu Dayßberg, anno 148 iijo.
12. Duodecimus Johannes 4) de Diepurg, notarius imperialis.
13. Tredecimus Volckmarus Kelner de Meiningen, notarius, quondam procurator Maguntinus.

1) Am obern Rande desselben folgende Nachricht: Anno domini moccco sexto, ipso die Aurei et Justini, post horam sextam mane et in prima parte istius hore fuit eclipsis solis quod oculis videbatur. Ursprünglich stand im Datum noch ein viertes c, dasselbe ist aber ausradirt. Justini ist falsch für Justine gesetzt; gemeint ist der 16. Juni.
2)
undeutlich.
3)
so die hs.
4) nach Johannes leerer Raum für ein bis zwei Worte."


Ins Neuhochdeutsche übertragen waren es:

1. Peter Slich aus Ingelheim, "erster" ("primus") angestellter Schreiber des "königlichen Gerichts"; er kann NICHT derselbe Petrus Slich sein, dessen Epitaph (zweimal verwendet) in der Burgkirche, deren Pfarrer er war, noch zu sehen ist, denn dieser ist 1442 gestorben, zu spät für diesen "ersten" Schreiber, den Loersch ab den Sechziger Jahren des 14. Jahrhunderts annimmt, also 70 bis 80 Jahre davor. Aber offenbar war der Schreiber selbst Ingelheimer ("nacione huius ville"), was eine Verwandtschaft mit dem späteren Pfarrer von St. Wigbert nahelegt.

2. Lampert/Lambrecht (von ihm ist nur der Name bekannt),

3. Siegfried von Amöneburg (wird von 1379-1409 genannt, und zwar als Käufer von Weinbergen; trat nach dem Tod seiner Frau in den geistlichen Stand, wurde Inhaber eines Altars an der Kirche St. Wigbert (heute "Burgkirche") in Ober-Ingelheim, übertrug später sein ganzes Vermögen dem Pfarrer von Wackernheim und übernahm das Amt eines Schaffners im Altmünsterkloster zu Mainz)

4. Johannes von Fritzlar, früher subnotarius in Frankfurt (1398-1415 genannt; von ihm gibt es Eintragungen als Rentenkäufer und Treuhänder), 

5. Heinrich (1422-1433 erwähnt),

6. Siegfried Sternberg, genannt Gotsman, früher subnotarius in Frankfurt, von dort,

7. Johannes Faud (Fauth) von Monzingen (1441 - 1459 erwähnt),

8. Peter von Ober-Olm,

9. Sibelius Alsenz, früher Kopist in Worms,

10. Stefan Grunwald von Deidesheim, früher Notar u. Sekretär Emichos von Leiningen,

11. Johannes ... von Dieburg und

12. Volckmar Kelner von Meiningen, Notar und früher Prokurator in Mainz


Ein Gerichtsschreiber musste 1644 nach Loersch, S. 497/8, Beilage 13, folgenden Eid ablegen:

"Ein gerichtschreiber soll geloben und schweren zu gott, seinem ambt und befehl in schreiben und lesen mit getrewem fleiss ob zu sein, der partheien fürtragen und gerichts acta, des gleichen alle brief, schriften und abschriften getrewlich zu protocolliren, aufzuschreiben und zu verwahren, urkunden, brief und anders zu versorgen, dieselben oder abschrift darvon ohne erkantnus gerichts oder oberschultheissen niemands zu geben noch sonsten was heimlich were zu eröffenen und lesen zu lassen, alle heimlichkeit des gerichts genzlich zu verschweigen, keiner parthei wieder die ander wahrnung zu thun noch zu rathen, auch von partheien in rechtwegigen sachen, oder seines wissens bald rechthengig werden, oder von andern seinetwegen keinerlei geschenk oder gaben zu nehmen noch ihme zu nutz nehmen zu lassen, in was schein das immer geschehen mögte, und solches alles zu thun und zu lassen, was einem getrewen gerichtschreiber gebürt und wohl anstehet. getrewlich und ungefehrlich [= ohne Betrug].

Daruf mit handtrewen angeloben und folgent ein aid mit ufgereckten fingern zu gott schweren."

Die Schreiber erhielten als Lohn einerseits Sporteln [Gebühren; Gs], z. B. für das Nachschlagen in den Haderbüchern zum Aufsuchen älterer Einträge sowie Schreibgebühren.

Ihre eigentliche Besoldung aber waren jährlich 14 Malter Korn und im 17. Jh. noch 20 Gulden von den Grundräten. (Loersch, CXVII-VIII)

Der Wechsel im Amt erfolgte ziemlich häufig, so dass Loersch annimmt, dass diese Stelle in Ingelheim von vielen als Sprungbrett auf bessere Stellen angesehen wurde.

Vom Ende des 15. Jahrhunderts und das ganze 16. Jahrhundert über sind keine Namen von Schreibern bekannt. Erst Anfang des 17. Jh. wird ein Johannes Eisenkopf erwähnt und schließlich zwischen 1634 und 1653 Conrad Emmerich Susenbeth, der Verfasser des oft von Loersch benutzten Special-Extracts (Loersch, S. XIV ff.).

Zusätzlich zu diesen zwölf Gerichtsschreibern nennt Andreas Saalwächter in seinem Aufsatz zur Geschichte von St. Remigius folgende zwei Gerichtsschreiber aus den Anfangszeiten der Schriftlichkeit:
1336 einen Johann von Rauschenberg, Kleriker der Mainzer Diözese, und
1361 einen Heinrich von Augsburg, Kleriker der Mainzer Diözese ("ein geschworn offen schriber", S. 16)

 

Gs, erstmals: 16.12.08; Stand: 19.12.20