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Die fränkische „Landnahme“ um und nach 500 n. Chr.

Wer waren die "Franken"

Ein Erläuterungstext in der Trierer Ausstellung zum Untergang des Römischen Reiches 2022 definierte sie so:

"Als „Franken" bezeichnen römische Schriften ab dem 3. Jahrhundert unterschiedliche Kriegerverbände vom Niederrhein bis zur Nordseeküste. Ihr Name wird mit der Zeit zu einem Begriff für grausames, jedoch tapferes Kriegertum und meint nicht zwingend die Herkunft oder Zugehörigkeit der Bezeichneten: So plündern „Franken" im Römischen Reich, dienen in der spätrömischen Armee und kämpfen als Verbündete an der Seite der Römer. Seit dem 4. Jahrhundert leben „Franken" als angesiedelte Kriegsgefangene oder als Foederaten - Vertragspartner im Dienst römischer Kaiser - vor allem in den Nordwest-Provinzen des Reiches. Dort bilden sie später eigene Herrschaftsbereiche."

Zitat aus Wenzel, Ausstellungskatalog, S. 20

"Der fränkischen Einverleibung Rheinhessens folgte schon bald eine ausgedehnte Siedlungstätigkeit, die sich in der Anlage vieler neuer Siedlungen und Höfe niederschlug, aus denen im Laufe des Mittelalters die meisten der heutigen Dörfer hervorgingen. Bereits bestehende Hofstellen wurden mitunter weiterhin benutzt. Wer im Lande verblieb, geriet in Abhängigkeit oder hatte sich in irgendeiner Weise mit den neuen Machthabern zu arrangieren.

An der Mosel beispielsweise läßt sich im ländlichen Milieu über mehrere Generationen hinweg unter fränkischer Oberherrschaft ein Weiterleben römischer Siedlungen und Lebensweise konstatieren. Maß und Erfolg fränkischer Machtausübung waren direkt an die jeweils vorhandene Bevölkerungsstruktur geknüpft.

Es ist anzunehmen, daß die meisten Siedlungen im Ingelheimer Raum in den Jahren um bzw. nach 500 von Franken gegründet wurden. Anzeichen für eine vormalige alamannische Siedlungstätigkeit liegen von archäologischer Seite nicht vor. Gern spricht man im Zuge dieser Siedlungstätigkeit in frühmerowingischer Zeit von einer Landnahme, doch vermag dieser Begriff den tatsächlichen Verhältnissen und Entwicklungen in dieser Zeit nur partiell gerecht zu werden, darf man sich diese doch nicht als eine Inbesitznahme bislang nicht besiedelten Gebiets vorstellen."

 

Gs, erstmals: 28.07.05; Stand: 01.11.22