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Die Einführung des Französischen als Amtssprache


Autorin: Eveline Schweikhard


"1809 wurde das Französische als Amtssprache eingeführt. Der Präfekt Jeanbon de St. André legte großen Wert darauf, daß die gesamte Korrespondenz zwischen ihm und den einzelnen Gemeinden zweisprachig geführt wurde, um Mißverständnisse, welche oftmals auftraten, zu verhindern. Er befahl, daß alle öffentlichen Akten in französisch abgefaßt werden sollten. Es war aber auch Pflicht, die deutsche Übersetzung in die Urschriften der Akten einzutragen. Privatakten durften in deutscher Sprache aufge­setzt werden, jedoch mußte von einem geschworenen Dolmetscher eine bescheinigte Übersetzung beigefügt werden.

Die meisten Schreiber in den Gemeinden beherrschten die französische Sprache nicht. Aus diesem Grund befahl der Präfekt den Bürgermeistern, ihm die Namen und weitere Personalien ihrer Schreiber mitzuteilen und dabei zu bemerken, ob die Schreiber die französische Sprache beherrschten oder nicht. Die Einstellung eines neuen Schreibers durfte von nun an nur mit der Genehmigung des Unterpräfekten geschehen, welcher sich von den Sprachfähigkeiten des Bewerbers überzeugte. Es wurde den Gemeinden erlaubt, sich zusammenzuschließen, um einen oder zwei Schreiber zu beschäftigen.

Aus den Urkunden und Akten des Kantons Ober- Ingelheim in den darauffolgenden Jahren ist jedoch zu ersehen, daß trotz der Anordnung des Präfekten fast alles in der deutschen Sprache abgefaßt wurde." (S. 102)

 

Ergänzung Geißler: Da sich eine schnelle Übernahme von Französisch als nicht durchführbar erwies, zeigte sich der Präfekt zwar kompromissbereit, hielt aber prinzipiell an seinem Ziel der Durchsetzung von Französisch fest.

 

Gs, erstmals: 09.01.06; Stand: 02.12.20