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Die Säkularisierung der von Clossschen Stiftung (Jesuitenmission)


Autor: Hartmut Geißler
aus: Andreas Saalwächter, Rund um den Königshof, BIG 16

Siehe auch: Entstehung und Untergang des Missionsgutes

Andreas Saalwächter, aus Ingelheim stammend und Ehrenmitglied der Stadt und des Historischen Vereins, beschreibt sehr ausführlich und mit möglichst genauen biografischen Angaben den Wandel der Besitzverhältnisse des großen Grundstückes auf dem Belzen, eines Geländes nordwestlich der Remigiuskirche, das wahrscheinlich seit der Merowingerzeit Königsland gewesen ist und den Grundstock des Dorfes Nieder-Ingelheim bei der Pfalz gebildet hat. Es war im Mittelalter zum großen Teil kirchlicher Besitz geworden.

Darin gibt er auch detailliert den Verlauf der Enteignung der kirchlichen Cloß'schen Stiftung in der Zeit der Franzosenherrschaft wieder. Es folgen hier einige längere Zitate aus seiner Schrift (ab S. 9):

"Am 23. Juli 1722 erwarb der damalige Obrist der Oberrheinischen Kreiseskadron, Anton Otto von Cloß, von der kurpfälzischen Hofkammer einen auf dem Belzen liegenden Erbbestand...

Von Cloß war als Berufssoldat und Kommandeur einer Reitertruppe aus dem kurpfälzischen „Unterland“, wie die Herzogtümer Jülich und Berg hießen, nach dem „Oberland“, der sogenannten unteren Pfalz, gekommen. Während die Mannschaften im Oberamt Oppenheim in einzelnen Ortschaften einquartiert waren, blieb von Cloß mit seinem Stabe in Nieder-Ingelheim...

In Nieder-Ingelheim erwarb oder erbaute sich von Cloß am Platze der heutigen Pestalozzischule ein schönes zweistöckiges, abseits der Mainzer Straße stehendes Landhaus mit einem größeren Garten, das den Namen „Haus zum Ochsen“ trug. Fast gleichzeitig kaufte er nach und nach ein Landgut zusammen. Es bestand im Jahre 1752 aus 149 Parzellen und hatte einen Flächeninhalt von über einhundert Morgen. Genannt werden beim jetzigen Jägerhof Grundstücke in der Kohgasse, im Kirchengarten und der schon 1722 vorkommende Pelsengarten. Mittelpunkt des von Herrn von Cloß zusammengekauften Landgutes waren fünf Hofraiten auf dem „Bölsen“, wovon drei als „verfallen“ bezeichnet werden, eine wahrscheinlich der alte Deutschordenshof war. Aus diesem Gebäudekomplex und den dazugehörigen Gärten ist der spätere Hof der Jesuitenmission und nach mannigfachen Besitzübergängen der heutige Jägerhof [heute im Besitz der Familie Boehringer] entstanden."

In seinem am 25. Oktober 1737, einen Tag vor seinem Tode, errichteten Testament...

"bestimmt er sein Ingelheimer Landgut zur Gründung einer Jesuitenmission... Drei Väter und ein Bruder der Gesellschaft Jesu sollten das Ingelheimer Landgut bewirtschaften und verwalten, aber die Überschüsse zur Unterstützung der Armen und Durchreisenden verwenden. Tag für Tag durften 50 Kreuzer und ein Laib Brot verausgabt werden. Zur Erbauung einer Missionskapelle bestimmte der General das Silbergeschirr seines Nachlasses... Schon zu Lebzeiten des Generals von Cloß scheinen Jesuiten nach Nieder-Ingelheim gekommen zu sein... Die Jesuiten hatten eine aus 336 Werken bestehende, wahrhaft internationale Bibliothek...

In französischer Zeit, am 21. Vendemiaire des Jahre X der Republik (13. September 1801), wurde die Bibliothek nach vorausgegangener Abschätzung durch den katholischen Ortspfarrer Graf im Missionsgebäude öffentlich versteigert.

Nach der Aufhebung des Ordens am 21. Juni 1773 wurden jedoch ihre Ingelheimer Mitglieder noch als Weltpriester geduldet, die die Stiftung weiter verwalteten. Der letzte Superior der Ingelheimer Jesuitenmission, namens Röder, führte nach wie vor die Aufsicht über die Bewirtschaftung des Gutes, sorgte für die zweckmäßigste Veräußerung der jährlichen Getreide- und Weinernte und garantierte mit den Einnahmen die Erfüllung der Stiftungsaufgaben... Dieser Zustand dauerte bis zum Jahre 1782, in dem das Ingelheimer Missionsgut den Lazaristen oder Vinzentinern übergeben wurde... Damit wurde auch die Eigenwirtschaft des Ingelheimer Jesuitengutes beseitigt. Letzteres wurde in drei Teilen verpachtet."

Die Lazaristen hatten auch andere Jesuitengüter übernommen und sollen sich daran bereichert haben. Es gibt darüber aber anscheinend keine Dokumente außer einer einseitig-tendenziösen Streitschrift.

"Das in Ingelheim entstandene Archiv der Lazaristen und ihrer Vorgänger befand sich bis zum 26. März 1798 im Besitze eines für die Verwaltung des Missionsgutes bestellten, „Schaffner“ genannten, weltlichen Beamten. Seine vorgesetzte Behörde war eine in Mannheim eingerichtete „kurfürstliche Spezialkommission“, die auch unter dem Namen „General-Landeskommission Mannheim“ vorkommt. Ihr war Jahr für Jahr Rechnung zu legen. Als vermutlich einziger, bis zum 3. Januar 1806 - dem Tage der förmlichen Enteignung - tätiger Schaffner ist ein Anton Wolfer nachweisbar..."

1791/92 wollten die Benediktinerinnen des Klosters Eibingen im Missionsgebäude sozusagen Asyl nehmen, weil ihr Kloster vom Mainzer Kurfürst und Erzbischof aufgelöst werden sollte. Möbel wurden schon herüber transportiert und eine Vorausgruppe war dabei, sich in Nieder-Ingelheim einzurichten, als der Mainzer Kurfürst einlenkte. Auch durch die nahenden Revolutionskriege verschwand dieser Konflikt und die Nonnen blieben in Eibingen.

"Der rasche Siegeslauf Napoleon Bonapartes hatte den Frieden von Campo Formio (17. Oktober 1797) erzwungen, der das linke Rheinufer preisgab. Anfangs Dezember 1797 zogen sich die kaiserlichen Truppen zurück und überließen Mainz den Franzosen. Der Friede von Lunéville am 9. Februar 1801 bestätigte ihnen nach dem Kriege des Jahres 1799 den errungenen Besitz. Ein Dekret vom 18. Ventôse IX. (9. März 1801) erklärte die vier Departemente Ruhr, Saar, Rhein und Mosel und Donnersberg als Bestandteile der französischen Republik, in welcher die französische Verfassung in ihrem ganzen Umfange am 23. September 1802 zur Geltung kam.

Die Rheinpfalz, zu der Ingelheim mit seinem Jesuitenhof gehörte, hatte zu bestehen aufgehört.

In jener bewegten Zeit, besonders in den zwischen beiden Friedensschlüssen liegenden Jahren, in denen kein Ingelheimer wußte, ob er noch ein Kurpfälzer oder schon ein Franzose war, hatte es Anton Wolfer als Verwalter der Jesuitenmission recht schwer... Wir wissen von ihm, daß er am 26. März 1798 alle zu seiner Geschäftsführung gehörigen Schriftsachen, Urkunden, Hypotheken und Schuldscheine der Mannheimer Spezialkommission ablieferte und von ihr Instruktionen wegen der Beitreibung von Außenständen und Zahlung seiner Dienstbezüge erhielt.

Noch am 1. Juli 1800 wies das Mannheimer Amt Wolfer an, sein Verbleiben im Missionshause zu erreichen und seine Amtsfunktionen fortzusetzen. Den Fortbestand der von Cloß'schen Stiftung hielt Wolfer zu Anfang des Jahres 1798 für so gefährdet, daß er bei seiner vorgesetzten Behörde in Mannheim am 19. März um Erlaubnis bat, die französische Verwaltung um Instruktionen ansprechen zu dürfen. Diese Erlaubnis bekam er nicht. Am 26. März wurde Wolfer instruiert, die Vorstände der Gemeinde Nieder-Ingelheim zu ersuchen, "daß sie wegen fernerer Beibehaltung des für sie gewidmeten Almosens die nötige Vorstellung bei gedachter Regierung zu Mainz machen mogten." Wegen Neuregelung und Vermehrung seiner Besoldung wurde Wolfer auf bessere Zeiten vertröstet. Er möge „einstweil sein Bedarfnüß von den eingehenden Gefällen entnehmen, darüber Rechnung führen und bei geänderten Umständen alsdann das Weitere erwärtigen, inzwischen aber unter der Handt sich mit allem Fleiß bestreben solle, daß von den ausstehenden Schulden, Pfächt und Zinßen soviel nur immer beitreiben werde.“

Noch am gleichen Tage ließ sich der weitsichtige Stiftungsverwalter von seiner Mannheimer Obrigkeit bescheinigen, daß er bereits im Jahre 1797 die zu seiner Rechnung gehörenden Papiere, Urkunden, Hypotheken und Schuldscheine abgeliefert habe.

Wenn es auch einstweilen gelang, die in der Verabreichung von Brot und Almosen bestehenden Stiftungsaufgaben zu erfüllen, so wurde doch das Missionshaus als Sitz der Verwaltung zusehends eingeengt. Durchmarschierende Truppen belegten die Wohnräume, während die Einwohner ihr Vieh in die Ställe brachten. In Wolfers Wohnung wurden französische Zöllner (Douaniers) als Dauergäste eingewiesen. Neben ihren Wohnungen hatten sie noch ein Dienstzimmer für ihre gemeinsamen Beratungen (Proposes).

Als die Mainzer Zentralverwaltung am 19. November 1798 das Ingelheimer Missionshaus auch zur Unterkunft von Gendarmen bestimmte und deshalb die Freimachung weiterer Räume zum 24. November 1798 (6. Messidor VIII) beschloß, mußte auch über den strittigen Charakter der von Cloß'schen Stiftung und ihren weiteren Bestand entschieden werden.

Die Gemeinde Nieder-Ingelheim betrachtete die bereits 60 Jahre bestehende Armenstiftung mit Recht als eine ihrem Orte bestimmte Wohltätigkeitsanstalt. Daß sie nach dem Willen des Stifters von 1737 bis 1773 von Jesuiten geleitet worden war, hatte in der überwiegend reformierten Bevölkerung Ingelheims niemals mißfallen. Diente sie doch den Armen aller Bekenntnisse. Schließlich stand sie immer unter staatlicher Aufsicht, und nach der Aufhebung des Jesuitenordens hatte sogar ein weltlicher Schaffner die Austeilung von Armenbrot und Geldspenden übernommen. Schicksalhaft war es nur, daß der Stifter sein die Stiftungsaufgaben garantierendes Vermögen einem Orden übergeben hatte.

Die Gemeinde Nieder-Ingelheim tat alles, um der Regierung zu beweisen, daß der Stifter seine Wohngemeinde durch seine Stiftung habe erfreuen wollen. Sie verbündete sich mit der mitbetroffenen Nachbargemeinde Frei-Weinheim, welche mit einer Kaplanei bedacht worden war, zum gemeinsamen Vorgehen. ... Am 27. Februar 1799 beschloß sie [die] die Bildung einer Kommission zur Klärung der Frage, „ob das Missionshaus zu Nieder-Ingelheim, das zum Casernement der National-Gendarmen bestimmt worden ist, zum Unterhalt der Armen bestimmt sei und demnach nicht zu dem Casernement der Gendarmen genommen werden könne.“

Die Kommission bestand aus dem Präsidenten der Kantonsverwaltung, Bürger Sala, dem Agenten der Gemeinde Sauer-Schwabenhelm, Bürger Tourelle, und dem Bürger Breßler als Sekretär der Kantonsverwaltung. Ihre Entscheidung ist mir nicht bekannt.

Jedenfalls hielt ein Beschluß der Mainzer Zentral­verwaltung vom 1. Mai 1799 an der Räumung des Jesuitenhofes zur Unterbringung der Gendarmerie fest. Trotzdem hat Nieder-Ingelheim seinen Einspruch fortgesetzt und einen Aufschub der Einquartierung erreicht. Die Gendarmen sollten solange in geeigneten Privathäusern einquartiert werden, bis entschieden wäre, ob der Jesuitenhof ein Nationalgebäude sei oder nicht. Am 17. Dezember 1799 beantragten die Vorstände der Gemeinden Nieder-Ingelheim und Frei-Weinheim erneut die Anerkennung der Jesuitenmission als Stiftungsgut der Armenpflege...

Bald hatte auch die Mainzer Zentralverwaltung erfahren, daß zu dem Missionshaus 100 Morgen Äcker, Wiesen und Weinberge gehörten und als Spitalgut (Großes Almosen) betrachtet wurden. Das veranlaßte den provisorischen Präfekten Moßdorf zu einer kurz angebundenen Befragung des Maires der Gemeinde Nieder-Ingelheim:

„Die Republik als dermaligen Nachfolgerin der Güter der ehemaligen Jesuiten ist daran gelegen, zu wissen, kraft welchen Tituls die Groß-Almoserey zu Nieder-Ingelheim den Besitz dieser Güter ergriffen habe.“

Moßdorf beauftragt den Maire, daß er den Verwalter des Heiliggeistspitals (Groß-Almoserei) auffordere, binnen dreier Dekaden den Erwerb des Jesuitenhofes durch Urkunden nachzuweisen, widrigenfalls Hof und Güter als Nationaleigentum erklärt und sequestriert würden. Inzwischen war der Präfekt Jeanbon St. André in den Besitz der Stiftungsurkunde und anderer Akten gekommen. Vermutlich wurden sie bei der Ausräumung der Jesuitenbibliothek, von der weiter unten gesprochen werden soll, entdeckt. Der Präfekt hatte sie gründlich studiert, die gegenüberstehenden Ansichten über das Eigentum an der Stiftung abgewogen und sich ein eigenes Urteil gebildet. Vor allem kam es ihm auf den Nachweis an, daß die Amts­vorgängerin seiner Präfektur - die seit 1797 tätige französische Zentralverwaltung - das Hospital zu Nieder-Ingelheim bereits in den Besitz des Jesuitengutes eingewiesen habe, wie Ingelheim behauptete.

Da die Hospitalkommission den am 19. Oktober 1805 verlangten Urkundenbeweis nicht führen konnte, erklärte der Präfekt am 8. Januar 1806 auf Grund des französischen Gesetzes vom 16. Oktober 1791 und eines Regierungsbeschlusses vom 9. Mal 1801, wonach alle Körperschaften, kirchliche Gemeinheiten und Titel unterdrückt wurden, die von Cloß'sche Stiftung als Nationaleigentum.

Von dieser Enteignung hatte der Präfekt den sogenannten Armenanteil ausgenommen...

Unter Mitteilung des Enteignungsbeschlusses wurde die Domänenverwaltung beauftragt, die Stiftung und ihre Güter in Besitz zu nehmen, sie als Nationalgut zu verwalten und dem Wohltätigkeits-Bureau zu Nieder-Ingelheim gültige Schuldtitel im Werte der zugesprochenen 5150 Gulden zum Besten der Ortsarmen zu übergeben."

Über diese Schuldscheine gab es noch einen längeren Papierkrieg... Schließlich schreibt Saalwächter:

"Wir wissen nicht, ob der Präfekt durch die dauernden Auseinandersetzungen verärgert worden ist und sie zum Schaden der Ingelheimer durch Anrufung seiner Pariser Zentralstelle beendet hat. Am 24. April 1806 benachrichtigte er nämlich die Hospizienkommission, daß Kaiser Napoleon durch ein Dekret vom 31. März 1806 die von dem Präfekten verfügte Absonderung der Armenspenden im Werte von 5150 Gulden verworfen habe. Die Armenkommission habe die ihr ausgehändigten Schuldtitel wieder herauszugeben. Die bereits erfolgten Leistungen werden niedergeschlagen...

Der Direktor der Staatsdomänen, Guyon, betrieb jetzt die Versteigerung der Immobilien. Dieselbe sollte am Sitze der Domäneneinnehmerei Ober-Ingelheim durchgeführt werden. Ihr voraus ging eine dem Architekten des Departements, Pierre Henrion, übertragene Abschätzung...

Der Zustand, den Henrion vorfand, stammte noch aus der deutschen Zeit. Der ganze Besitz war von der Niederlassung der Lazaristen in Mannheim an drei Pächter abgegeben worden. Seit 1802 hatte Herr Kemmerer das Herrenhaus, Kelterhaus, Weinberge und einen Teil des Gartens auf 10 Jahre für 273 Franken jährlich inne. Allerdings stand einem Herrn Wolfer seit Januar 1806, nach dem damals vermutlich nur erneuerten Vertrage auf drei, sechs oder neun Jahre, das Anrecht auf zwei Zimmer, die Scheune und den Gebrauch des Kelterhauses zu, da er die übrigen Weinberge für 581 Franken gepachtet hatte. Die ganze eigentliche Landwirtschaft, Wald, Wirtschaftsgebäude und Gutswohnung hatte ein ,Herr Heinrich Eich' bereits im April für zwölf Jahre übernommen. Er bewirtschaftete den weitaus größten Teil des Besitzes, der allerdings draußen in der Gemarkung der drei Ortsteile gelegen war und 1055 Franken Pacht abwarf. Die Veräußerung sollte sich aber nur auf den Besitz im Belzen, als Los 1 beziehen, für das eine Teilpachtsumme von 904 Franken angenommen wurde. Darin waren nur die Weinberge einbegriffen, etwa 1,45 ha in den Fluren Klob, Totenweg, Schmittgaß und Nonnenberg. Das Ganze umfaßte 3 Hektar 4 Ar und 30 Quadratmeter und befand sich in einem nicht erfreulichen Zustande. Die Bauten werden als solide, frei und schön gelegen bezeichnet, aber auch als „assez mal distribues“, also schlecht, eingeteilt. Die Bodenqualitäten sind wegen ihrer schlechten Unterhaltung mittelmäßig. Aber auch dann, wenn Henrion normale Zeiten zugrunde legt, also das Vorkriegsjahr 1790, erscheint ihm die jetzige Pacht von 904 Franken zu hoch. Er erklärt einen Pachtertrag von 725 Franken im besagten Jahre für normal. Die Summe wird, um den Geldwert zu ermitteln, verzwölffacht und ergibt demnach 8700 Franken. Darin ist auch ein bescheidenes Inventar ent­halten, einige Öfen und eine Glocke im Hause, fünf Fässer und einige ein­fache Möbel und Kellergeräte im Kelterhaus, die unbewertet bleiben. Am 27. Juni 1806 wurde der auf dem Belzen gelegene Jesuitenhof „auf der ehemaligen Prefektur des dermaligen Departements“ als Domänengut versteigert. Steigerer waren die Mainzer Michael Anton Stöber und Karl Parcus mit dem Gutsbesitzer Ludwig Glöckle aus Nieder-Ingelheim..."

Für die Zeit vom 27. Juni bis 4. Dezember 1806 wurde das Gut nun zum Spekulationsobjekt:

"Die Käufer waren wohlhabend und unternehmend. Der Staat brauchte Geld und warf den enteigneten Grundbesitz in Menge auf den Markt. Der entrechtete linksrheinische Adel verlor seine Lehen und stieß auch ererbtes Stammgut ab. Wer Geld hatte, griff zu. Auch die Ingelheimer Bäcker, Metzger und Müller taten es... (Glöckle) war im Jahre 1792 als Kurpfälzischer Schaffner Verwalter der Geistlichen Güteradministration zu Heidelberg für die ihr unterstellten, im Jahre 1565 aufgehobenen geistlichen Güter des Ingelheimer Grundes... Karl Parcus war ein „homme de loi“ (Jurist) aus Mainz, Michael Anton Stoeber aus Frankfurt war 1807 Schiffszolleinnehmer, ebenfalls in Mainz.

Den Grundstücksspekulanten Glöckle, Parcus und Stoeber war es bei ihrem am 27. Juni 1806 geschehenen Gutskauf nur um einen schnellen Gewinn zu tun. Schon wenige Tage später fanden sie in dem Mainzer Handelsmann Johann Karl Dumont einen Käufer. Dem ersten Kaufvertrag vom 2. Juli 1806, vermutlich dem sogenannten Festhaltungsakt, folgte ein zweiter Vertrag vom 8. Juli 1806, durch den Dumont zur Vergrößerung seines Gutes annähernd vier Morgen Land am Gänsberg, vermutlich den heutigen Solms'schen Garten an der Wilhelmstraße, kaufte. Ein dritter Vertrag vom 5. Dezember 1806 beschloß die Käufe.

Der im Jahre 1772 oder 1773 geborene Johann Karl Dumont war der älteste Sohn des Mainzer Ratsherrn und Kirchengeschworenen Ernst Dumont... Der neue Käufer betrieb zusammen mit einem Heinrich Josef Reynier eine Tabakhandlung in Lüttich. Diese Handlung hatte in Mainz eine Niederlassung... Dem Ehepaar Dumont - Scheibler wurden in Nieder-Ingelheim zwei Söhne geboren... Unser Johann Karl Dumont starb bereits am 10. Dezember 1813. Als Sterbeort wird sein Wohnhaus in der Belzerstraße (rue Belzen) angegeben. Die Hausnummer fehlt. Das Ableben wird von dem katholischen Schullehrer Jakob Nahm, 54 Jahre alt, und dem 25 Jahre alten Diener Joseph Buch angezeigt. Der Verstorbene wurde auf dem Kirchhofe der katholischen St. Remigiuskirche in Nieder-Ingelheim begraben. Sein Grab hat sich erhalten und ist mit einem Grabstein geschmückt, dessen Säule jetzt zerbrochen und umgestürzt ist. Von der in schönen Buchstaben gemeißelten Inschrift ist noch zu lesen: „Dem Andenken Johannes Dumont von den Seinen -. Thätig für seine kranken Mitbürger, ward er ein Opfer des verheerenden Fiebers den 9ten Dez. 1813 im 44ten Jahre seines Lebens.“

Nach der Grabschrift war Johann Karl Dumont ein Opfer seiner Pflichterfüllung während der Typhusepidemie, die das geschlagene Heer Napoleons nach Mainz mitgebracht hatte.

Zu den weiteren Besitzern - über Wilhelm von Erlanger, die Prinzessinnen von Solms-Braunfels sowie die Familie Boehringer- siehe Saalwächter!

 


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Gs, erstmals: 03.01.06; Stand: 02.12.20