Sie sind hier:   Karl IV., Chorherren, Verpfändung > Verpfändungen Ingelheims  > Verpfändung 1402

Die nochmalige hohe Verpfändung Oppenheims, Ingelheims und Lauterns im Jahre 1402


Autor: Hartmut Geißler

Aus: Regesta Imperii (13.05.2012)

Regest 2463 (Pfalzgraf Ruprecht III.)
Fundstelle / Zitat : Regesten Pfalzgrafen 2 n. 2463 (URI)

1402 aug. 23 Heidelberg

Kg. Ruprecht bekennt, dass er, um die grossen kosten des zuges nach Italien und des böhmischen krieges zu bezahlen, von seinem sohne pfgr. Ludwig die mitgift von dessen gemahlin (Blanka von England) im betrage von 40000 engl. nobeln = 100000 rhein. fl. entliehen hat. Zur sicherheit verpfändet er ihm die reichsstädte, schlösser und dörfer Oppenheim, Odernheim (burg und stadt), Schwabsberg die burg, Nierstein, (Ober-) Ingelheim, (Nieder-) Ingelheim, Winterheim und die dörfer die dazu gehören mit nutzen, zollen und zugehörungen, ferner die stadt Lautern fur 100000 rheinische gulden bis auf wiedereinlösung durch das reich und setzt ihn in den besitz der pfandschaft.

Vorher (im Juni und Juli) hatte der Pfalzgraf den (Ober- und Nieder-) Ingelheimern die bestehenden Rechte zugesichert, wozu auch finanzielle Rechte gehörten. Denn die Ingelheimer mussten befürchten, dass sie bei der anstehenden weiter gehenden Verpfändung (im August) von der Kurpfalz stärker zur Kasse gebeten werden würden.


Gs, erstmals: 13.05.12; Stand: 29.12.21