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Erlass Carl Ludwigs gegen Soldatenübergriffe 1674 - "Mauser und Rauber"



Autor: Hartmut Geißler

Original im Ingelheimer Stadtarchiv (Rep. II/790)


Das Stehende Heer von 8000 Mann, das Carl Ludwig erstmals aufstellte, kostete (zusammen mit dem Festungsbau) nicht nur die Hälfte der Staatseinnahmen, sondern brachte auch unangenehme Nebeneffekte mit sich: Die Bevölkerung klagte immer wieder über Feldfrevel seiner Soldaten, so dass sich die Heidelberger Regierung zu diesem Erlass vom 15. September 1674, der an die Truppenkommandeure und die kurpfälzischen Beamten gerichtet war, veranlasst sah, die Übergriffe dieser "Mauser und Rauber" mit allen Mitteln zu verhindern.

1674 war das Jahr, in dem für die Pfalz der Frieden nach dem 30jährigen Krieg schon wieder vorbei war, als nämlich französische Truppen im "Holländischen Krieg" unter Henri de Turenne den Rhein überschritten und erneut die Pfalz verheerten. Möglicherweise stand die Stationierung von pfälzischen Soldaten in unserer Region im Zusammenhang mit diesen Auseinandersetzungen.

Das Rundschreiben ist zugleich ein Dokument der verschrobenen Obrigkeitssprache des Ancien Régime, die sich bis zur Französischen Revolution kaum änderte.

Transskription

"Wir Carl Ludwig, von Gottes Gnaden, Pfaltzgraf bey Rhein, deß Heil. Röm. Reichs Ertz=Schatzmeister und Churfürst, Hertzog in Bayern, etc.

Fügen hiemit zu wissen, Was massen bey Uns, von Unsern Unterthanen und Angehörigen, zu nicht geringem Unserm Mißfallen unterthänigst klagend angebracht worden, daß die auß Unsern Besatzungen, hin und wieder täglich, so wohl partheyen als eintzlich weiß außgehende Soldaten zu Pferd und Fuß, ihre Weingarten und Gärten übersteigen, die darinnen befindliche Trauben, Obs, Nüß, Kraut, Rüben und ander Gewächse, mit Gewalt hinweg nehmen und verderben, auch hiemit sich solchen muthwillens gebrauchen, gleich wäre nunmehro alles preiß, und das, so sie antreffen, ihr eigen.

Wann wir dann solche an sich selbst verbottene Abnahm und Verderbung der Unsern, ohne das, durch die bißher fürgangene feindliche Vergewaltigungen, erlittene Uber= und Durchzüg, auch Still=läger sehr ruinirten Unterthanen, zugehöriger erwachsener weniger Trauben, Obs, und anderer Früchten, in Gärten und Feldern, keines wegs gestatten können, noch wollen, da zumahln auch durch deren unmässigen genuß, die ohne das herumbgehende Kranckheit, wie die Erfahrung bezeuget, nur mehrers befördert wird:

Als befehlen Wir zuforderist allen und jeden Unsern Ober= und Unter=Commandanten, auch andern Kriegs=Officirern zu Roß und Fuß hiemit gnädigst und ernstlich, daß sie künfftighin das außlauffen der jhnen untergebenen Soldaten, auff dergleichen Raub und Abnahm, der Unterthanen Früchten und anders, bey ohnnachlässiger harter Straf einstellen, und die Jenige, so sich hierinnen betretten lassen, nach anleitung deß Articuls=Brieffs würcklich ansehen, und damit niemanden, so dawider gehandelt, verschonen:

Unsern Ober= und Unter=Beampten, Schuldtheisen, Burgermeistern, Rath, Gerichten und Gemeinden aber, daß sie auff dergleichen Mauser und Rauber fleissig achtung geben, da einige zu betretten, alsobalden auff frischer That ergreiffen, und dem Commandanten der nächsten Guarnison, auß welcher sie seynd, zur Abstraffung gefänglich überlieffern, da sie sich aber zu dern übermeister= und niederwerffung zu schwach befinden, berührter Commandanten und Kriegs=Officirer Hülff bedienen sollen, allermassen dann denselben hiemit anbefohlen wird, auff allen erforderenden Fall, besagten Unsern Beampten und Unterthanen alsobalden mit so viel Mannschafft, als sie zu ergreiffung der Betretter von nöthen, ohnweigerlich an hand zu gehen. Hieran wird Unser Ernstlicher und Gnädigster Will verrichtet.

Zu Urkund haben Wir Uns eygenhändig unterschrieben, und Unser Churfürstl. Secret hievor trucken lassen. Geben Heydelberg, den 15. Septembr. 1674. Carl Ludwig.

Kommentar:

Begründet wird dieses Verbot nicht nur mit den immer noch nachwirkenden Schäden in der Landwirtschaft durch die vorausgegangenen Kriege, sondern auch mit den gesundheitlichen Schäden, die der Verzehr solcherart geraubten Obstes und Gemüses angeblich mit sich bringe: "herumbgehende Kranckheit ... befördert". Welche Krankheit damit gemeint war, ist unklar; wahrscheinlich Durchfallerkrankungen wie Typhus. Zur Zeit des Obristen von Cloß waren Truppen in Oppenheim untergebracht, nicht in Ingelheim.

 

Gs, erstmals: 01.11.06; Stand: 21.03.21