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Der Rat des Ingelheimer Grundes - der "Grundsrat"


Autor: Hartmut Geißler
nach: Alexander Burger, Reichsmannen, BIG 6


Für die gemeinsamen Belange des "Ingelheimer Grundes", wie das frühere Reichsgebiet von der Kurpfälzer Verwaltung genannt wurde, existierte spätestens seit dem 16. Jahrhundert (erster Nachweis 1551) ein gemeinsames Gremium, der "Grundsrat" (so zwar grammatisch richtig, aber gesprochen drollig).

Seine (im Jahr 1587 insgesamt 100; s. Reutlingerbericht Blatt 156) adlige und nichtadlige Mitglieder bestanden aus Ingelheimer Amtsträgern und Bürgern; seine Zusammensetzung seit dem 17. Jh.:

- der Ober-Schultheiß von Ober-Ingelheim als Vorsitzender
- die Schultheißen und Gemeinderechner der beteiligten acht Gemeinden
- und in der Zeit der französischen Herrschaft aus jedem Ort die Schultheißen, Gerichtsschreiber und Gelderheber

Burger:

Vorort des Grundsrats war Ober-Ingelheim. Hier hatte der Oberschultheiss, der ja nur wegen seiner Tätigkeit für den Grund diesen Amtstitel führte, seinen Sitz.

Der Geldheber seiner Gemeinde führte die nicht sehr umfangreichen Kassengeschäfte, während der Ratsschreiber von Ober-Ingelheim als Schriftführer tätig war.

In der Regel trat der Grundsrat alljährlich zweimal zu Sitzungen in Ober-Ingelheim zusammen, die dem Abhören der Grundsrechnung und der Aussprache über gemeinschaftliche Angelegenheiten dienten, deren Mittelpunkt dann der gemeinschaftliche „Imbs“(Imbiss) war, der statt Tagegeldern den Grundräten gereicht und aus der Grundskasse gezahlt wurde. An Bedeutung gewannen die Sitzungen in den Jahren, in denen - wie in Kriegszeiten - besonders hohe Anforderungen an die Gemeinden gestellt wurden. Gerade in diesen schweren Zeiten ergaben sich aber auch leicht Schwierigkeiten zwischen den Gemeinden selbst, die den Eigennutz nicht zu überwinden vermochten, es als unbillig empfanden, daß sie an Kosten mittragen sollten, von denen sie keinen Nutzen hatten, und sogar soweit gingen, das Oberamt gegen den Grundsrat anzurufen.

Bei einer solchen Gelegenheit setzte dann das Oberamt Oppenheim einmal fest, wie die Gestaltung der Jahresrechnung zu erfolgen habe. Eigene, regelmäßige Einnahmen hatte der Grundsrat nicht. Die Ausgaben wurden in wechselnder Höhe, nachdem die Rechnung von ihm geprüft und vom Oberamt genehmigt war, auf die Gemeinden des Grunds nach deren Schätzungskapital verhältnismäßig verteilt. Die Gemeindekasse Ober-Ingelheim legte die Beträge für die ständigen Ausgaben vor...“ (Burger, S. 48/49)

In Friedenszeiten hatte der Grundsrat nicht allzu viel zu tun, man hörte die Grundsrechnung ab, hielt eine Aussprache über gemeinsam interessierende Themen und ging dann zum - wahrscheinlich schon ersehnten - gemeinschaftlichen "Imbs" über.

Zu den (relativ geringen) laufenden Kosten gehörten außer Personalkosten die Ausgaben für das gemeinsame Grundsgefängnis und den Unterhalt für eventuelle Häftlinge, Kosten für gerichtliche Untersuchungen, Quartierkosten für pfälzische Dragoner, aber auch Ausgaben für nichständige Lasten, z.B. in Kriegen. 

"Die älteste überkommene Grundsrechnung von 1566 wies schon 147,5 fl. nach, die 'off die gefangenen von schwabenheim und bubenheim gegangen, seindt gericht worden. Einen gehenkt, der andere verbrandt.' " (Burger, S. 52, Anm. 6)

In der französischen Zeit verschwand der Grundrat, der noch Anfang der 90er Jahre des 18. Jahrhunderts jährlich 8 bis 12 Mal bei Bedarf zusammengetreten war, zugunsten modernerer Verwaltungsstrukturen.

 

Gs, erstmals: 15.12.11; Stand: 25.04.21