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Adlige und Nichtadlige im Wandel der Zeit


Autor und Fotos: Hartmut Geißler
nach Alexander Burger und Peter Classen


Zum Betrieb eines Königshofes bzw. einer Pfalz(im weiteren Sinne, identrisch mit dem gesamten Königshof) gehörten Menschen, die die Gebäude und ihre Einrichtung in Ordnung hielten und für den sehr aufwändigen Unterhalt der oft vielen hungrigen Gäste sorgten.

Das waren nach einer Urkunde vom 6. Februar 835 (Urkundenbuch des Klosters Prüm)
- die dem Könige direkt unterstellten Bauern und Handwerker, die auf dem Königsgut ("fiscus") arbeiteten, lateinisch daher "fiscalines" genannt (etwa = "Reichsleute"),
- die "liberi homines", die adligen Freiherren, später auch "manen des richs" genannt, ansässig auf Königshufen in den Selztaldörfern, insbesondere in Ober-Ingelheim und Großwinternheim.

In der Urkunde, die einen Besitztausch regelt, erfahren wir auch die Namen der "Ingelheimer", die sie unterzeichnet bzw. gesiegelt haben (aus Schmitz, S. 353); es sind nach unseren heutigen Gewohnheiten ausschließlich Vornamen, denn zu Familiennamen ging man erst seit dem Hochmittelalter allmählich über.

- Liberi Homines: Gernand, Duodonius, Atto, Willibert;

- Fiscalines: Hugo der Ältere, Williger, Hiltbreth, Albunc, Guntar, Tegandolf, Otger, Hildibald, Guntbreth;

- dazu noch zwei Presbyter (Erlarius und Anno)

- sowie ein Notar namens Ragingar.

Dass es zu den Blütezeiten der Pfalz als Regierungsort, also etwa vom 8. Jahrhundert (Karl der Große) mindestens bis in die Mitte des 11. Jahrhunderts (bis zu Heinrich III.) adlige Verwalter des Königsgutes gegeben haben muss, leuchtet ein, auch wenn sie nicht bekannt sind. Auch danach waren es sicher noch längere Zeit Reichsministeriale, die mit der Verwaltung des fortbestehenden Königsgutes Ingelheim betraut waren, also Personen, aus denen sich der Ritterstand entwickelte.

Spätestens seit dem Ende der Stauferzeit aber scheint Nieder-Ingelheim mit Dorf und Saal kein attraktiver (der sicherer?) Wohnsitz für Adlige mehr gewesen zu sein. Man besaß zwar noch Höfe dort, wohnte jedoch lieber in Ober-Ingelheim, wenn überhaupt in Ingelheim.

Classen beschreibt die Standesstruktur des Ingelheimer Grundes folgendermaßen (S. 133/34):

"Die Bevölkerung Ingelheims besteht aus zwei ständisch getrennten Gruppen, dem Adel ("Ritter und Edelknechte") und den Nichtadligen; aber beide haben gleichen Anteil an der Reichsfreiheit, beiden steht die Wahl zum Schöffen wie das Schultheißenamt offen. Konflikte zwischen beiden Gruppen können wir in der von uns zu behandelnden Zeit noch nicht beobachten. Schon die Urkunden des 13. und frühen 14. Jahrhunderts lassen erkennen, daß der Adel fast ausschließlich in Ober-Ingelheim [und Großwinternheim; Gs] wohnt und dort begütert ist. Aber seine Verbindungen reichen weit über das Ingelheimer Reich hinaus.

Die Familien, die zum Teil Namen führen, die auf Herkunft von anderen Orten deuten - von Ockenheim, von Appenheim und andere - sind verschwägert mit dem Adel des Reichsgutbereiches von Oppenheim, Nierstein und Schwabsburg, aber auch mit dem rheingauischen Adel und der Mainzer Ministerialität; und wie die familiären Beziehungen, so reichen auch die Besitzungen in diese Gebiete. Zu den weltlichen kommen die geistlichen Verbindungen: wir finden in den vornehmen Mainzer Stiftern Kanoniker aus dem Ingelheimer Adel."

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Weiter Classen zum Adel:

"Am engsten ist Ingelheim, wie es die politischen und rechtlichen Verhältnisse ergeben, mit Oppenheim verbunden; Oppenheimer Burgmannen tragen Lehen in Ingelheim, und zum Amtsgut des Reichsschultheißen von Oppenheim gehören auch Ingelheimer Besitzungen. Die verwandtschaftlichen Beziehungen dorthin sind zahlreich; ein Reichsschultheiß von Oppenheim aus der Zeit um 1300 ist mütterlicherseits Sproß der Familie "von Ingelheim". Einzelne Ingelheimer Ritter erreichten die Aufnahme in die Oppenheimer Burgmannschaft; eine eigene Burgverfassung mit Burgmannenrecht konnte sich in Ingelheim nicht herausbilden, wohl aber erhielt die Genossenschaft des Ingelheimer Adels, die "Gelübd", im späten 14. Jahrhundert das Recht der Friedberger Burgmannen.

Das Ingelheimer Gericht jedoch wurde zwar für zahlreiche andere Orte zum Oberhof, nicht aber für den Oppenheimer Bereich. Das weist auf das hohe Alter seiner Verfassung.

Der Ingelheimer Adel lebt von seinen landwirtschaftlich genutzten Besitzungen, die oft recht zersplittert innerhalb und außerhalb des Ingelheimer Reichsgutbezirkes liegen. Zugleich leistet er Kriegsdienste im Solde verschiedener Herren; in einer Mainzer Soldabrechnungsliste von 1318 werden allein 20 Ingelheimer Ritter angeführt. "
(soweit Classen)

Zum Heereszug des Ritters Philipp von Ingelheim 1431 nach Lothringen siehe hier!

Diese Ingelheimer Freiherren waren im frühen und hohen Mittelalter nur dem jeweiligen König untertan, also reichsunmittelbar, und erhielten sich Vorrechte dieses Status, der von einigen Abgaben und Pflichten befreite, auch nach 1375/76, als der Ingelheimer Grund an das Kurfürstentum der Pfalz verpfändet wurde.

Eine Zusammenstellung dieser adligen "Freiheiten und Gnaden" ist in einer Urkunde vom 7.6.1392 überliefert.

 

 

 

 

 

 

Rechts: Epitaphien der Ritter Hans von Ingelheim und Wilhelm von Ockenheim in der Burgkirche, 15. Jh.

Die Wappen wurden während der französischen Revolutionszeit herausgemeißelt. Foto: Archiv des Historischen Vereins

Zum Ritter Philipp von Ingelheim

 


Den Status der Reichsunmittelbarkeit spiegeln auch die überlieferten Wappen der Ingelheimer Ursprungsorte wider. Sie alle zeigen den staufischen Kaiseradler:

 

Auch der 2019 beigetretene Ort Wackernheim trägt den Adler im Wappen, während Heidesheim keinen Wappenadler hat, weil es zum Kurfürstentum Mainz gehörte.

 

Frei-Weinheim hingegen besaß niemals ein Wappen, sondern nur ein Siegel mit dem Hl. Michael.

 

Die im Ingelheimer Grund ansässigen bzw. begüterten Adelsfamilien mussten Mitglieder in einer Genossenschaft sein, in der "Gelübd" (weiblich), wenn sie in den Genuss der garantierten Privilegien kommen wollten.

Die Gelübd kannte Aufnahmeeide (wohl daher die Bezeichnung "Gelübd"), hatte schriftliche Statuten, eigene Ämter ("die Drei" und "die Zwei") und Mechanismen zur inneren Konfliktregelung (Schiedsverfahren und eine gegenseitige Beistandspflicht). Einmal im Jahr tagte die Gelübd in Ober-Ingelheim.

Nichtadlige "Bürger", die in den Ingelheimer Reichsgrund zuziehen wollten, mussten in ähnlicher Weise einen "Bürgereid schwören.

Dem Ingelheimer Adel gelang es nicht wie anderen Adelsfamilien im Reich, sich durch Burgenbau aus der anderen bäuerlichen Bevölkerung herauszuheben (abgesehen von denjenigen "Burgmannen", die im befestigten Saal wohnten), sondern er wohnte jahrhundertelang zusammen mit den nichtadligen Ingelheimern in den verschiedenen Reichsdörfern.

Allerdings wurden die beiden Orte, in denen seine Höfe lagen, im Spätmittelalter durch Wehrmauern umgeben: Ober-Ingelheim und Großwinternheim. Auf diese Weise erhielten beide Orte ein burgähnliches Aussehen, das aber nur noch an den Ober-Ingelheimer Wehrmauern bis heute gut zu erkennen ist.

Zu den Burgmannen im "Saal"

Die stattlichen Höfe solcher Adligen (bzw. die ihrer Gutsverwalter) standen in der Aufhofstraße("Uffhub") oder stehen z. T. noch in der Stiegel- und Edelgasse Ober-Ingelheims.

Besonders seien hier die "Edlen", dann "Freiherrn", schließlich die "Grafen von Ingelheim" genannt, die heute noch u.a. in Geisenheim und in Mespelbrunn ansässig sind.

 

 

 

Bilder von oben nach unten:

1. Standort des ehemaligen Hofgutes derer "von Ingelheim" in der Stiegelgasse 50/52

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Hof der "Wolf von Sponheim", Edelgasse 1

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Sitz der "Buser/Beuser von Ingelheim", Stiegelgasse 65 (gegenwärtiges Gebäude aus dem 19. Jh.)

 

 

 

 

 

 

4. Hofgut Westerhaus am Westhang gegenüber von Großwinternheim, im 18. Jahrhundert erbaut von den "Grafen von Ingelheim"

 

 

 

 

 

 

5. Palais der "von Obentraut" in Großwinternheim

 

Die Schultheißen der Orte stammten sehr häufig aus den Familien "von Obentraut" oder "von Ingelheim".

Keiner dieser Ritterfamilien gelang es, eine regionale Vormachtstellung zu erringen und etwa eine Familien-Wohnburg zu errichten.

Beide Bevölkerungsgruppen - die freien Bauern und Handwerker sowie die Adligen - existierten weiter, auch als aus dem königlichen Fiscalgut ein kurpfälzisches Territorium wurde. 

Sie standen zusammen, wenn es um die Verteidigung ihrer Rechte gegen die zentralistischen Bestrebungen der Pfälzer Regierung ging, hatten aber auch immer wieder lang andauernde und zähe Konflikte miteinander, zum Beispiel über ...


- die Mitgliedschaft in den Gerichten
- das freie Ausschankrecht
- und vor allem das Jagdrecht

Eine Aufstellung solche Konfliktpunkte findet sich im Heidelberger Entscheid vom 5. Dezember 1609, durch den die kurpfälzische Regierung zwischen beiden Gruppen zu schlichten versuchte.


Durch die Adelsfamilien erlangte Ober-Ingelheim nach dem Niedergang der Nieder-Ingelheimer Pfalz eine deutliche Vorrangstellung gegenüber den anderen Dörfern des Grundes (Ingelheim "superior", was anfangs wohl geographisch gemeint war, später aber rangmäßig gedeutet wurde). Sie erfuhr durch den Oberhof - auch Rittergericht genannt - vom 14. Jahrhundert an eine weitere Verstärkung.

Im Jahre 1756 antworteten die Ortsverwaltungen von Frei-Weinheim und Nieder-Ingelheim auf eine Anfrage des pfälzischen Oberamtes in Oppenheim, dass „seit undenklichen Zeiten“ in ihren Orten keine Adligen ansässig gewesen seien. Wohl deshalb konnten sich nur die Orte Ober-Ingelheim und Großwinternheim im 13./14. Jahrhundert mit starken Wehrmauern umgeben, während die Bauern des Nieder- Ingelheimer Dorfes zwar hinter den Mauern des "Saals" Schutz finden konnten, ihr eigentliches Dorf an der Remigiuskirche aber schutzlos war und mehrfach zerstört wurde.

 

Andere Reichsdörfer wie Elsheim, Schwabenheim, Bubenheim waren mit Wall und Graben umgeben.

Widder berichtet aus dem Jahre 1787 noch von folgendem Adelsbesitz in der Ober-Ingelheimer Gemarkung:

"An dieser Waldung hat der Freiherr von Horneck 175 M., der Graf von Ingelheim 85 M. und der Freiherr von Walbrunn 115 Morgen.
Adeliche Höfe nebst den dazu gehörigen Feldgründen besizen die Grafen von Ingelheim, die Freiherren von Geismar, von Nagel, von Walbrunn, von Buseck, von Horneck, und die Dompräsenz zu Mainz. Ferner der Graf von Ingelheim einen nur eine viertel Stunde vom Orte gelegenen Hof, Westerhaus genannt, den er von der Kurpfalz zu Lehen trägt."
(Widder III, S. 312)

Adelshöfe in Nieder-Ingelheim gab es nach Widder zu dieser Zeit nur noch spärlich, nämlich zwei Höfe außerhalb des eigentlichen Ortes: Sporkenheim als kurpfälzisches Lehen im Besitz der Grafen von Ingelheim und den Haxthäuser Hof mit 200 M. Land im Besitz der Freiherren von Haxthausen auf dem Mainzer Berg.

"Die übrigen in der Gemarkung gelegenen Freigüter (also kirchliche und adlige) gehören der Kurfürstlichen Hofkammer, der geistlichen Verwaltung, den Freiherren von Walbrunn, von Erthal, von Horneck, dem St. Stephansstift, dem Katholischen Pfarrer und Schulmeister etc." (Widder III, S, 309)

Diese Besitzverhältnisse änderten sich durch die französischen Revolution.

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Gs, erstmals 28.02.06; Stand 26.07.23